Regeln für den Einkauf von Kleinmaterial zulasten des Vereins

 

Jedes Vereinsmitglied kann bei Bedarf Kleinmaterial für den Anlagenbau bis zu einem Betrag von 50 € im Einzelfall zulasten des Vereins beschaffen. Hierzu ist keine vorherige Rücksprache mit dem Vorstand erforderlich.

Der vom Mitglied ausgelegte Betrag kann aus der Getränkekasse entnommen werden. Hierbei ist zeitgleich der entsprechende Kaufbeleg in die Kasse einzulegen und der Kauf bzw. die Geldentnahme ist in der Kassenliste einzutragen.

Beschaffungen, die einen Betrag von 50 € im Einzelfall übersteigen, sind vorher mit dem Vorstand abzusprechen.